Fahrtbereich 2
Der Fahrtbereich 2 befähigt für Küstenfahrten von Yachten im Bereich von 20 Seemeilen gemessen von der Küste. Damit sind vor allem Strecken zwischen naheglegenen Häfen möglich.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an die Prüfung zugelassen zu werden:
- Mindestens 18 Jahre alt
- Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
- Abgeschlossene Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
- Seefahrtserfahrung zur Führung
- 500 Seemeilen insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
- Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre
- Mindestens 20 Bordtage
- Mindestens drei Nachtfahrten
- Mindestlänge der Jacht 6m

Beim ersten Teil der theoretischen Prüfung werden 120 Fragen gestellt, von denen 80 korrekt beantwortet werden müssen. Die Prüfung wird am PC durchgeführt und es stehen 150 Minuten zur Verfügung. Wer den Segelführerschein A schon hat, muss nicht alle Fragen beantworten. In diesem Fall werden 60 Fragen gestellt, von welchen 40 korrekt beantwortet werden müssen.
Der zweite Teil umfasst Kartenarbeiten mit 20 bis 25 Fragen, von denen zwei Drittel richtig beantwortet werden müssen innerhalb von 120 Minuten.
Bei der praktischen Prüfung muss der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen können. Die Prüfungszeit von sechs Stunden, teils auch bei Nacht, sollte nicht überschritten werden. Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

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