Fahrtbereich 3
Der Fahrtbereich 3 befähigt für Küstenfahrten mit Yachten im maximalen Abstand von 200 Seemeilen. Fahrten im Mittelmeer, dem Schwarzen Meer und der Ostsee sind nun möglich.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an die Prüfung zugelassen zu werden:
- Mindestens 18 Jahre alt
- Körperliche und geistige Eignung zur Führung einer Jacht
- Abgeschlossene Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis)
- Seefahrtserfahrung zur Führung
- 1000 Seemeilen insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
- davon 100 Seemeilen außerhalb des Fahrtbereiches 2 in zwei verschiedenen Revieren
- Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre
- Mindestens 30 Bordtage
- Mindestens fünf Nachtfahrten
- Mindestlänge der Jacht 7 m

Beim ersten Teil der theoretischen Prüfung werden 140 Fragen gestellt, von denen 93 korrekt beantwortet werden müssen. Die Prüfung wird am PC durchgeführt und es stehen 180 Minuten zur Verfügung. Wer den Segelführerschein A schon hat, muss nicht alle Fragen beantworten. In diesem Fall werden 80 Fragen gestellt, von welchen 53 korrekt beantwortet werden müssen.
Der zweite Teil umfasst Kartenarbeiten mit 25 bis 30 Fragen, von denen zwei Drittel richtig beantwortet werden müssen innerhalb von 180 Minuten.
Bei der praktischen Prüfung muss der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen können. Die Prüfungszeit von acht Stunden, teils auch bei Nacht, sollte nicht überschritten werden. Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.
